Das Urteil gegen Mumia Abu-Jamal von 1982 für verfassungswidrig erklärt!

Die Richter des 3. Bundesberufungsgerichts in Philadelphia blieben bei ihrem gestern verkündeten Urteil bei ihrer Entscheidung von 2008, wonach das Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal vom Sommer 1982 ihrer Ansicht nach verfassungswidrig, und daher die Todesstrafe auszusetzen und in lebenslange Haft ohne Bewährung umzuwandeln sei. Das ist gut. Das ist sogar sehr gut für Mumia. Hätte das Gericht anders entschieden, und das 1982 verhängte Todesurteil für rechtens erklärt, wäre die Hinrichtung vermutlich nur noch eine Frage der Zeit gewesen. Zwar hätte die Verteidigung dagegen beim Obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court, in Berufung gehen können, aber dieser hätte den Antrag entweder ablehnen, oder gegen Mumia entscheiden und die Exekution anordnen können. So kann der Supreme immer noch die Todesstrafe für rechtmäßig erklären, aber muss eine Begründung dafür abgeben, wieso er sich über die zwei Mal gefasste Entscheidung aus Philadelphia hinwegsetzt. Noch dazu, wo die Richter in Philadelphia auf Geheiß des Supreme Courts beraten haben.

ABER - und das ist der Punkt - das Urteil ist gut, aber nur ein Stolperstein für den Supreme Court. Das Todesurteil ist damit nicht vom Tisch. Letztendlich werden wir die Hnrichtung nur verhindern, wenn international so viel Druck auf die Richter ausgeübt wird, dass sie kein Todesurteil verhängen können. Das heißt: Mumia braucht Dich, Deine Unterstützung. Heute genau so sehr wie vorgestern ... Was genau für juristische Schritte jetzt folgen werden, hängt vom Supreme Court ab. Das läßt sich jetzt nicht sagen. Fest steht, die Gegenseite, die Bezirksstaatsanwaltschaft Philadelphia, wird den Schiedsspruch nicht stehen lassen, und das Urteil daher nicht rechtskräftig werden. Wie lange das alles dauern wird, ist ungewiss. Die Erfahrung im Falle Mumia Abu-Jamal lehrt uns, dass die Mühlen der Justiz in Bezug auf Mumia völlig anders mahlen, als im Normalfall. So dass nicht auf sonst übliche Erfahrung mit der US-Justiz zurückgegriffen werden kann. Wenn wir Mumia vor der Hinrichtung bewahren wollen, und viele andere dazu, schließlich geht es nicht nur um Mumia - am wenigsten Mumia selbst - dann müssen wir nicht nur für sein Leben kämpfen, und die Richter des Supreme Court unter Druck setzen, sondern ordentlich Sand in das Getriebe der US-Todesmaschinerie streuen. Und zwar über den Hebel Lundbeck. So verrückt das klingt, aber die USA haben ernsthafte Probleme, Wirkstoffe für die erste der drei Giftspritzen zu bekommen. Das Lundbecksche Präparat würde dieses Problem lösen. Also müssen wir verhindern, dass der dänische Konzern weiterhin am Geschäft mit dem Mord im Staatsauftrag in Übersee verdienen kann. Entgegen der Europäischen Konvention für Menschenrechte, und trotz der Tatsache, dass Lundbeck den Global Compact der Vereinten Nationen gegen die Todesstrafe unterzeichnet hat. Bitte, Leute, seid so gut, und unterzeichnet die Petition "Keine Lundbeck-Präparate für Hinrichtungen in den USA". Das ist derzeit der wirksamste Schutz der Gefangenen in den Todesknästen der USA vor der Exekution.

Hoch die internationale Solidarität!

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