Die Linde AG, Geschäftsbereich Linde Gas liefert das notwendige Kohlendioxid (CO2) bzw. Trockeneis bei kleineren Tierbeständen und stellt die entsprechende Ausrüstung für die tierschutzgerechte Tötung von Geflügel im Rahmen der Bekämpfung der Vogelgrippe bereit.
Die Einrichtungen beinhalten das gesamte Equipment für die fachgerechte Anwendung. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg wurden bereits erfolgreiche Maßnahmen durchgeführt.
Die Vogelgrippe (aviäre Influenza-Virus H5N1) ist nach den Richtlinien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. In Deutschland sind die durchzuführenden Maßnahmen in der Geflügelpest-Verordnung geregelt. Initiativen zur Seuchenbekämpfung werden von staatlicher Seite angeordnet. Bei Ausbruch werden Geflügeltiere eines betroffenen Betriebes getötet und «unschädlich beseitigt». Behandlungsversuche sind verboten. Der Hof wird anschließend desinfiziert. Um den Hof herum werden Sperr- und Beobachtungsbezirke eingerichtet, um den Verkehr von Menschen, Tieren und Gegenständen zu unterbinden bzw. zu überwachen. Auch in Verdachtsfällen kann eine Tötung ganzer Geflügelbestände angeordnet werden. Die Richtlinien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) schreiben eine tierschutzgerechte Tötung vor. Geflügel wird in solchen Fällen in der Regel mit Kohlendioxid (CO2) betäubt und getötet.
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Linde AG
Geschäftsbereich Linde Gas
Herrn Rainer Steffen / MDC
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n-tv.de
Montag, 20. Februar 2006
Gas statt Keule
Stichwort: Keulung
Keulung ist ein veralteter Begriff für die Tötung und unschädliche Beseitigung kranker Tiere. Ursprünglich bedeutet er "mit der Keule niederschlagen". Heute wird Geflügel beispielsweise mit Kohlendioxid erstickt bzw. vergast. Wann eine solche Tötung veranlasst wird, regelt in Deutschland das Tierseuchengesetz. Dabei ist es entscheidend, ob Tierärzte lediglich den Verdacht auf eine Seuche hegen oder dieser mit den vorgeschriebenen Testverfahren bestätigt wurde. Der Umgang mit der Vogelgrippe ist wie folgt geregelt:
VOR AMTLICHER FESTSTELLUNG DER SEUCHE: Legen erste Tests den Verdacht auf Vogelgrippe nahe, wird der Bestand gesperrt. Hühner und ihre Eier dürfen den Hof nicht mehr verlassen. Tötungen müssen nicht, können aber veranlasst werden. über diese Möglichkeit entscheidet das lokale Veterinäramt. Gemeinsam mit Experten etwa des Friedrich-Loeffler-Instituts schätzen sie das Risiko ein. So würden beim erstmaligen Verdacht in einem Bestand, der weit ab von anderen Geflügelhaltungen liegt, die Tiere zunächst eher am Leben gelassen. Im Verlauf eines bekannten Seuchenzuges aber, oder bei hohem Risiko der Weiterverschleppung, würden die Veterinäre eher zur vorsorglichen Tötung der Tiere tendieren.
NACH AMTLICHER FESTSTELLUNG: Ist die Diagnose nach den gesetzlich vorgeschriebenen Tests eindeutig, lässt die Geflügelpestverordnung keinen Spielraum mehr: Dann muss die Behörde "die Tötung und unschädliche Beseitigung des Geflügels sowie die unschädliche Beseitigung der Eier" anordnen. Hühner und Gänse werden in solchen Fällen in der Regel mit Kohlendioxid betäubt und getötet. Bei kleinen Beständen füllen Tierärzte große Behälter mit dem Gas und bringen dann die Vögel hinein. Handelt es sich um große Geflügelhaltungen, werden die Ställe oft abgedichtet und das Gas anschließend eingeleitet.
Adresse: http://www.n-tv.de/636394.htmlNoch ein Beispiel aus der Netzeitung. Hier wurde der Verbrennungsofen von Auschwitz naturgetreu nachgebaut. Und noch etwas verfeinert (Strom, Laufband). Auch sie sprechen wieder von naturgerechten Tötungen:
Die zweite Variante ist die elektrische Tötung. Dabei wird das Geflügel über ein Laufband in ein Wasserbad geführt, das unter Strom steht. Diese ebenfalls mobile Anlage ist für alle Geflügelarten mit einem Gewicht bis zu 24 Kilogramm geeignet. Pro Stunde können damit zwischen 4000 und 7000 Tiere getötet werden. Nach der Tötung werden die Kadaver in einer Tierkörper-Beseitigungsanlage verbrannt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zwei Elektroanlagen und eine Gasanlage zum Gesamtpreis von rund 130.000 Euro angeschafft. Auf Rügen wurden bislang rund 2500 Hühner, Enten und und anderes Stallgeflügel getötet.
URL dieses Artikels: http://www.netzeitung.de/vermischtes/vogelgrippe/383648.html