Sollten Sie keinen dieser Ansprechpartner kennen, hilft
Ihnen Frau Urbaschik von unserer Koordinierungsstelle unter der Telefonnummer 90298 - 3403
Mit freundlichen Grüßen
Ihre "TPB" Projektgruppe
Amt für soziale Dienste
Modellprojekt "TPB"
Guten Tag,
>wir sind eine Arbeitsgruppe, in der Mitarbeiter des Senats und des Bezirksamtes zusammenarbeiten - die Projektgruppe "TPB" - und wir möchten Ihnen das Trägerübergreifende, Persönliche Budget vorstellen
>Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege haben, besteht die Möglichkeit, diese Leistungen als Persönliches Budget zu erhalten.
Unter Budget versteht man im Allgemeinen eine bestimmte Summe. Das heißt, Sie erhalten einen festen Geldbetrag und stellen sich damit Ihre Hilfen selbst zusammen. Das wird nicht immer einfach sein, aber Sie erhalten, wenn Sie möchten, Beratung und Unterstützung dabei. Und warum soll man's nicht einmal ausprobieren?
Und was bedeutet Persönlich?
Das bedeutet, dass Art und Umfang der Hilfe genau auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Also, Sie erhalten so viel Hilfe wie möglich, aber nur so viel wie nötig.
Ihre Vorteile wären:
Sie bestimmen, wer Ihnen hilft und wann Sie die Hilfe in Anspruch nehmen. Also: Wenn es Ihnen an manchen Tagen gut geht und Sie vieles alleine machen können, brauchen Sie weniger Hilfe. Andererseits geht es Ihnen manchmal so schlecht, dass Sie gerne mehr Hilfe in Anspruch nehmen würden. Das können Sie dann bestimmen.
Sie können die Leistungen auch kombinieren.
Bestimmte Hilfen möchten Sie nur von einem ausgebildeten Helfer in Anspruch
nehmen, bei anderen könnten Sie sich vorstellen, dass die auch ein Bekannter
von Ihnen oder jemand aus der Familie durchführen könnte.
Sollten Sie am Monatsende Geld übrig haben, können Sie es ansparen, um es später zweckentsprechend zu verwenden.
Was heißt nun noch Trägerübergreifend?
Ein umständliches Wort für eine gute Sache: Leistungen aus einer Hand!
Besser erklärt es sich an einem Beispiel: Jemand erhält Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen des Sozialamtes. Sozialamt und Pflegeversicherung arbeiten zusammen. Derjenige erhält dann von einem, z.B. dem Sozialamt, den Geldbetrag, den er für alle Hilfen benötigt. Es wird für denjenigen damit einfacher.
Natürlich muss die Stelle, die das Geld bewilligt, darauf achten, dass es ordnungsgemäß ausgegeben wird. Es ist Ihre Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Ihre Helfer auch den richtigen Betrag bekommen. In dem neuen Gesetz ist vorgeschrieben, dass wir einen Vertrag schließen. Das ist deshalb sinnvoll, weil man nochmals nachlesen kann, was vereinbart ist und welche Regeln gelten. In dem Vertrag steht, welche Ziele erreicht werden sollen und wie ein Nachweis über die geleisteten Hilfen zu erbringen ist.
Nach sechs Monaten setzen sich alle an einen Tisch um zu besprechen, ob die Ziele erreicht wurden oder etwas verändert werden soll.
Es könnte Ihnen passieren, dass Sie sich für das Persönliche Budget entschieden haben und irgendwann merken, es wächst Ihnen alles über den Kopf. Das ist kein Problem, denn Sie können jederzeit den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich verfasst sein. Selbstverständlich bleibt Ihr Anspruch auf notwendige Hilfe erhalten. über die Art der Hilfegewährung wird neu entschieden.
Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben und würden uns freuen, wenn Sie Lust haben, mit unserer Hilfe das persönliche Budget zu erproben.
Sofern Sie eine Betreuerin/einen Betreuer haben, bitten wir Sie, Fragen zunächst mit ihr/ihm zu besprechen.
>Sie können sich auch an die "Beratungsstelle Sozialpsychiatrischen Dienst" oder "Beratungsstelle für behinderte und chronischkranke Menschen" oder an das Sozialamt wenden. Sprechen Sie bitte mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter, die/den Sie bereits kennen und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Einleitung
Das vorliegende Informationsmaterial soll Ihnen einen Einblick in das Trägerübergreifende Persönliche Budget, von dem Sie vielleicht schon einmal „am Rande“ gehört haben, geben.
Mit dem Persönlichen Budget sollen behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen sowie Menschen, die der Pflege bedürfen, in die Lage versetzt werden, ihren Bedarf an Teilhabe- und/oder Pflegeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung zu decken.
Hiermit wird in Deutschland weitgehend Neuland betreten, insbesondere dann, wenn das persönliche Budget trägerübergreifend, d.h. durch mehrere Leistungsträger gemeinsam als sog. Komplexleistung erbracht wird.
Das Persönliche Budget ist eine bereits seit dem 1.7.2004 mögliche antrags- und ermessensabhängige Leistungsform, die allerdings von den Menschen mit Behinderungen in Berlin bislang praktisch nicht nachgefragt wurde. Nachdem der Bundesgesetzgeber diese Art der Leistungsgewährung in diesem Jahr noch einmal ausgeweitet, präzisiert und damit aufgewertet hat, könnte sie für viele behinderte Menschen nunmehr interessant geworden sein. Die neue Leistungsform kann sich aber nur dann erfolgreich entwickeln, wenn sie für alle Beteiligten überschaubar und handhabbar ist und auftretende Zweifelsfragen kompetent und zügig geklärt werden.
Was ist ein Persönliches Budget ?
Unter einem Persönlichen Budget versteht man jede Form der Hilfeleistung für Menschen mit Behinderungen, die sie in die Lage versetzt, ihren notwendigen Hilfebedarf durch den unmittelbaren Einkauf von Dienstleistungen als Direktzahler zu decken. Der behinderte Mensch nimmt also nicht ein mehr oder weniger geschlossenes Angebot einer stationären bzw. teilstationären Einrichtung oder eines ambulanten Dienstes in Anspruch, sondern er tritt seinen Helfern und Assistenten als Kunde oder Arbeitgeber gegenüber oder er beauftragt sonstige Leistungsanbieter mit der Organisation der erforderlichen Hilfen nach seinen persönlichen Wünschen.
Das Persönliche Budget unterstützt damit die Budgetnehmer, die für sie erforderlichen Hilfen auf der Grundlage einer eigenen Entscheidung in Anspruch zu nehmen und ermöglicht dadurch eine selbstständigere und selbstbestimmtere Lebensführung. Diese freie Verfügungsbefugnis erstreckt sich auch auf Rücklagen, die zeitweilig im Rahmen der eigenen Budgetverwaltung erwirtschaftet und erst zu einem späteren Zeitpunkt zweckentsprechend eingesetzt werden.
Das Persönliche Budget erfasst alltägliche, regelmäßig wiederkehrende Bedarfe aufgrund des individuell festgestellten Bedarfs und wird als Geldleistung oder - im Ausnahmefall - auch durch Gutscheine erbracht. Dabei soll die budgetierte Leistung die Gesamtkosten aller bisher individuell festgestellten Kosten nicht übersteigen.
Was ist ein Trägerübergreifendes Budget?
Durch das Trägerübergreifende Persönliche Budget soll der behinderte Mensch seine ggf. verschiedenen Teilhabeleistungen durch einen zuständigen Rehabilitations- bzw. Leistungsträger als trägerübergreifende Komplexleistung wie aus einer Hand erhalten. Potentielle Budgetgeber neben den klassischen Rehabilitationsträgern (Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge) sind auch die Pflegekassen, der Sozialhilfeträger mit der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege sowie das Integrationsamt mit seinen Teilhabeleistungen.
Budgetassistenz
Die Verwaltung des Persönlichen Budgets wird häufig hohe Anforderungen an den behinderten Menschen stellen. Soweit Assistenzleistungen erforderlich sind, müssen diese aus dem persönlichen Budget bezahlt werden, da der Gesetzgeber eine das Budget aufstockende Zusatzleistung nicht vorsieht. Hier wird es Aufgabe des Assistenten sein, durch schonendes Wirtschaften seine Kosten aufzufangen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch und den damit verbundenen Änderungen in weiteren Gesetzen geschaffen, die zum 01.07.2004 in Kraft traten. Im Anhang: § 17 SGB IX, §§ 57 und 61 SGB XII, sowie die BudgetVO
§ 17 Abs. 2 SGB IX (Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget) öffnet den Weg, Leistungen im Persönlichen Budget zu gewähren. Im Gesetz wurde geregelt:
Für den Träger der Sozialhilfe finden sich in
• § 57 SGB XII und • § 61 SGB XII
die entsprechenden Rechtsgrundlagen, aus denen Leistungen der gliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege auf Antrag als Persönliches Budget bewilligt werden.
Die Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX (Budgetverordnung – BudgetVO) regelt vor allem Folgendes:
Wen könnte das Persönliche Budget interessieren ?
Für einen Leistungsempfänger, der stationär in einer Einrichtung lebt, könnte das Persönliche Budget z. B. folgende Entwicklung ermöglichen: • einen Wechsel zum Selbstzahler, • möglicherweise sogar einen Wechsel in ein betreutes Einzelwohnen
Für einen Leistungsempfänger im ambulanten Bereich könnte sich ein Persönliches Budget insbesondere z. B. in folgenden Bereichen anbieten: • über eine anerkannte Nachbarschaftshilfe kann selbstbestimmt verfügt werden, • über eine anerkannte Einzelfallhilfe kann selbstbestimmt verfügt werden, • die Mittel für eine anerkannte Assistenzpflege können selbstbestimmt und flexibel auf den persönlichen Bedarf abgestimmt eingesetzt werden.
Modellprojekt
Um die neue Leistungsform zu erproben, hat sich in Berlin der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bereit erklärt, ein durch den Gesetzgeber vorgesehenes Modellprojekt durchzuführen
Die folgenden Eckpunkte wurden erarbeitet:
Zeitplanung
Das Modellprojekt sieht folgende Zeitplanung vor:
04.2004 - 06.2004 Kickoff + Startphase 1. 1. Werkstattgespräch (öffnung in Richtung zu beteiliegender Dritter) 07.2004 - 12.2004 Vorbereitungsphase 10.2004 - 12.2004 Informationsphase (parallel zur Vorbei- reitungsphase) 01.01.2005 - 31.12.2006 Erprobungsphase 01.2007 - 06.2007 Auswertung
Das Berliner Modellprojekt ist im Sommer 2004 als bundesweite Modellregion ausgewählt worden. Bis Oktober 2005 ist eine bundesfinanzierte wissenschaftliche Begleitforschung (Forschungsstelle Lebenswelten behinderter Menschen der Eberhard Karls Universität Tübingen in Kooperation mit der Universität Dortmund) gesichert. Erreicht das Modellprojekt bis Oktober 2005 einen Teilnehmerkreis von 50 Budgetnehmer oder -nehmerinnen, so wird die wissenschaftliche Begleitforschung fortgeführt.
Zur Umsetzung des Projektprofils und während der Vorbereitungsphase wird in enger Zusammenarbeit mit den bezirklichen Sozialdiensten ein repräsentativer Teil der anspruchsberechtigten Klienten informiert Mit der Auswahl durch die Sozialdienste soll aber keinesfalls ein abgeschlossener Teilnehmerkreis entstehen. Das Gegenteil muss erreicht werden. Potentielle Budgetnehmer und -nehmerinnen sollen durch diese Info-Schrift ermutigt werden, an dem Modellprojekt teilzunehmen.
Ansprechpartnerin zum Modellprojekt:
Karin Urbaschik Tel.: 90298 - 3403 - Soz 16 - FAX: 90298 - 2095 e-mail: karin.urbaschik@ba-fk.verwalt-berlin.de
Für die Beratung der Klienten stehen die Beratungsstellen und die zuständigen Sozialdienste zur Verfügung.
Abschließend hoffe ich, dass auch Sie an der Bekanntmachung des Modellprojekts mitwirken, es für eine geeignete Form der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung halten, möglicherweise bereits an eine bestimmte Person denken und in dieser Richtung beratend und motivierend tätig werden.
Kerstin Bauer (Bezirksstadträtin)