Bundestag beschließt Neuregelung.
Wahlkampf in der Gesetzesdebatte voll entbrannt
Langzeitarbeitslose können künftig mehr hinzuverdienen. Der Bundestag
beschloß am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union einen
Gesetzentwurf, der höhere Freibeträge für Empfänger des
Arbeitslosengeldes II vorsieht. Die FDP enthielt sich. Auf die
Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten hatte sich Bundeskanzler Gerhard
Schröder beim Job-Gipfel mit den Unionsspitzen verständigt. Danach
bleiben neben einem pauschalen Freibetrag von 100 Euro 20 Prozent des
Einkommens bis zu einer Obergrenze von 800 Euro anrechnungsfrei. Bisher
können Arbeitslose bei einem 400-Euro-Job nur 60 Euro behalten, künftig
sind es rund 160 Euro. Ab einem Einkommen von 800 Euro gilt künftig ein
Freibetrag von zehn Prozent. Die Obergrenze für die Freibeträge liegt
für Arbeitslose ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1 200 Euro
monatlich und mit Nachwuchs bei 1 500 Euro. Die Neufassung ist im
Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das Gesetz tritt voraussichtlich
am 1. Oktober in Kraft.Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der
SPD-Fraktion, Klaus Brandner, verteidigte die Neuregelung als «einfach,
nachvollziehbar und transparent». Damit würden die Anreize zur Annahme
eines Jobs gestärkt. Der Union warf er vor, unsoziale
Arbeitsmarktregelungen umsetzen zu wollen, indem sie die Länge der
Arbeitslosengeldzahlung an die Beschäftigungsdauer knüpfen wolle. Heute
müsse man zwei Jahre arbeiten, um zwölf Monate Arbeitslosengeld zu
bekommen. Nach Vorstellung der Union müßten es aber zehn Jahre sein.
«Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.»Die
Grünen-Arbeitsmarktexpertin Thea Dückert begrüßte die Neuregelung,
bedauerte aber gleichzeitig, daß sie nicht schon früher beschlossen
worden sei. Grund sei die Blockade der Union, sagte Dückert. Rund 500
000 Langzeitarbeitslose, die etwas hinzuverdienten, hätten dadurch
Nachteile gehabt.Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Meckelburg machte die
Koalition für die dramatische Situation am Arbeitsmarkt verantwortlich.
1,5 Millionen Arbeitsplätze seien in den vergangenen drei Jahren
abhanden gekommen. Der «große Wurf» der Hartz-Gesetze sei zum Bumerang
geworden.Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb beklagte mangelnde
Flexibilität am Arbeitsmarkt und nannte die geplanten änderungen nicht
ausreichend. Er bekräftigte die Forderung nach Schaffung eines breiten
Niedriglohnsektors. (AP/jW) JW / 28.06
Wer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt
hat, bekäme länger Geld
Die Union hat im Streit über die künftige
Arbeitsmarktspolitik Verbesserungen für ältere versprochen.
Man werde die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I verlängern,
hieß es. Tatsächlich würden die Pläne der Union nur
wenige besser stellen; die meisten bekämen weniger. Berlin ˇ 17.
Juni ˇ Rot-Grün und Union unterscheiden sich in der Frage, welches
Kriterium darüber entscheiden soll, wie lange Arbeitslosengeld I
(ALG I) ausbezahlt wird. Rot-Grün will die Bezugsdauer von ALG I,
dessen Höhe sich anders als das Arbeitslosengeld II an der
Höhe des zuletzt verdienten Nettolohns orientiert, deutlich
stärker vom Alter abhängig machen. Die Union legt ihren
Berechnungen ausschließlich zugrunde, wie viele Jahre der
Arbeitslose vor Beginn der Erwerbslosigkeit beitragspflichtig
beschäftigt war.Zwar wird derzeit bei der Union in Detailfragen auf
den 11. Juli verwiesen, dem Tag, an dem das Wahlprogramm vorgestellt
werden soll. Aber zum einen hat Ronald Pofalla, Vizechef der
Unionsfraktion, wiederholt die Richtung vorgegeben, zum anderen
lässt sich die Position der Union aus deren Gesetzesantrag vom 18.
Juni 2003 ablesen.Wer ein bis zwei Jahre lang beitragspflichtig
gearbeitet hat, soll nach den Plänen von CDU/CSU drei Monate ALG I
erhalten, danach steigt die Bezugsdauer auf sechs Monate. Wer mindestens
fünf Jahre gearbeitet hat, erhält neun Monate ALG I. Wer ein
Jahrzehnt Arbeitslosenversicherung zahlte, dem würde die Union
Anspruch auf zwölf Monate ALG I zubilligen. Mindestens 15 Jahre
Arbeit bedeuten 15 Monate ALG I, von 25 Jahren an sind es 18 Monate.Erst
nach 40 Jahren versicherungspflichtiger Arbeit hätten ältere
Arbeitnehmer gegenüber der rot-grünen Regelung einen Vorteil.
Dann nämlich bestünde ein Anspruch auf 24 Monate ALG I. Im
ersten Monat der Arbeitslosigkeit will die Union, so der damalige
Entwurf, außerdem das Arbeitslosengeld I pauschal um 25 Prozent
kürzen.
Rot-Grün hat dagegen vom 1. Februar an folgende
Bezugsdauern festgeschrieben: nach zwölf Monaten Arbeit gibt es
sechs Monate ALG I, nach 16 Monaten acht Monate. Wer 20 Monate
gearbeitet hat, bezieht zehn Monate ALG I, nach 24 Monaten Arbeit sind
es zwölf Monate ALG I. Für Arbeitnehmer, die älter als 55
sind, soll zudem Folgendes gelten: Haben diese länger als 30 Monate
beitragspflichtig gearbeitet, erhalten sie 15 Monate ALG I. Nach
dreijährigem Einzahlen in die Arbeitslosenversicherung haben
über 55-Jährige eine Anspruch auf 18 Monate ALG I.
Diese
Regelung will Rot-Grün nach massiver innerparteilicher Kritik aus
den Reihen der Sozialdemokraten gegen den Widerstand von
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement undFinanzminister Hans Eichel
(beide SPD) erst zwei Jahre später in Kraft treten lassen.
ältere Arbeitnehmer hätten somit bis Februar 2008 wie bisher
Anspruch auf bis zu 32 Monate ALG I - was Milliarden kosten würde:
Nach FR-Information wurden im Wirtschaftsausschuss des Bundestages die
Mehrkosten von 2007 bis 2010 im Gespräch mit den Fraktionen auf 5,4
Milliarden Euro geschätzt.Bis zur Bundestagswahl wird es
Rot-Grün aber nicht schaffen, dieVerlängerung der
übergangsfrist durchzusetzen. Zwar ist das Gesetz im Bundesrat
nicht zustimmungspflichtig, aber der Bundesrat wird voraussichtlich am
8. Juli den Vermittlungsausschuss formal um eine Stellungnahme bitten.
Dort wiederum kann die Union aufgrund der klaren
Mehrheitsverhältnisse die Behandlung des Gesetzes zwar nicht
verhindern, aber doch derart verzögern, dass bis zum angepeilten
Neuwahltermin eine endgültige Abstimmung im Bundestag
unmöglich wird.
DNA - Analyse auf dem
Vormarsch
4.07.05Kaum war
der Mord an R. Mooshammer aufgeklärt, verlangte die CDU /CSU Ende
Januar diesen Jahres eine Ausweitung der Speicherung von
DNA-Analysen.Die seit April 98 vom BKA betriebene DNS-Analyse-Datei,
DAD,hatte eine relativ zügige Lösung des Falls Mooshammer
befördert und die Union nutzte die Gunst der Stunde,um ihre, im
allgemeinen von Datenschützern mit äußerster Skepsis
betrachteten Vorstellungen zur Erhebung und Speicherung genetischer
Daten, zu wiederholen.Demnach soll,ähnlich der
erkennungsdienstlichen Behandlung, bei Verdacht,die DNA - Erfassung
mutmaßlicher Täter,zum Regelfall werden.Nach der 1998 von
Kanther eingeführten Regelung durften DNA-Analysen nur gespeichert
werden, wenn ein Beschuldigter eine schwere Straftat begangen hatte,
Wiederholungsgefahr bestand und ein entsprechender, richterlicher
Beschluß vorlag.Das Gesetz wurde später zugunsten der
Erhebung von Daten,die im Zusammenhang mit Sexualdelikten
stehen,erweitert.In der Bundestagsdebatte des Januar insistierte
Fraktionsvize Bosbach nun darauf,den genetischen Fingerabdruck so zu
behandeln, wie den normalen.Der Logik der CDU /CSU zufolge wäre die
DNA-Speicherung immer dann zulässig, wenn dies für Zwecke der
Strafverfolgung zweckmäßig erscheint.(1)Auch Schily,Beckstein
und Schünemann,die Innenminister Bayerns und Niedersachsens,
setzten sich Anfang Februar für Ausweitung der genetischen
Erfassung ein.Ginge es nach ihnen, würden selbst
Ordnungswidrigkeiten künftig durch Speicherung der Täter-DNA
sanktioniert."Wenn sich ein Demonstrant in Gorleben ankettet, wollen wir
eine DNA-Analyse",so Beckstein in der Berliner Zeitung.Schünemann
erklärte auf Anfrage der Elbe Jeetzel Zeitung,er könne sich
DNA-Tests auch für Castorgegner vorstellen,wenn diese der Polizei
mehrfach aufgefallen seien.Schließlich hielt selbst Bütikofer
"eine DNA-Analyse ohne richterliche Anordnung für denkbar ".Es
müsse nur darüber diskutiert werden, wie viele
"kleinere"Straftaten Voraussetzung für die Speicherung der Gendaten
sein sollten, so der Abgeordnete der Grünen /Bündnis 90
(afp/1.02) Am 11.05 stellte dann Zypries ihren Gesetzentwurf zum
erweiterten Einsatz des genetischen Fingerabdrucks vor.Demnach werden
Täter,die " mehrere kleine Straftaten " begehen genauso genetisch
erfasst ,wie Sexualstraftäter und solche,die dem Bereich
"mittelschwerer" Delinquenz zuzurechnen sind, sofern "die Straftaten im
Unrechtsgehalt insgesamt von erheblicher Bedeutung sind". Zypries,die
zunächst verfassungsrechtliche Vorbehalte gegen die Gleichstellung
genetischer Personenerkennung mit dem herkömmlichen Fingerabdruck
geltend machte,begründete ihren Gesetzesentwurf mit
Untersuchungen,denen zufolge die meisten Schwerkriminellen zuvor weniger
gravierende Straftaten begangen haben sollen.Die vorgenommenen
änderungen jedoch befördern nicht nur Kleinkriminelle- ob
Schwarzfahrer,Autolackzerkratzer,Stalker ,Ladendiebe oder
Haschischraucher im Wiederholungsfall in den DNA -Zentralcomputer des
Bundeskriminalamtes,sie ermöglichen auch den weitgehensten Zugriff
auf nicht zuletzt politisch-motivierte Delinquenz. Es bedarf nur
der Feststellung von "Gefahr im Verzug"und schon wird die Ausnahme -
genetische Erfassung ohne vorherigen,richerlichen Beschluß - zur
Regel.
Fußnoten
(1)Im
unionsregierten Hessen fiel im März die änderung des
Landespolizeigesetzes unangenehm auf,Datenschutzbeauftragter und
Opposition verlangten eine Angleichung des Gesetzes an Bundesrecht.Dem
hessischenGesetz zufolge sollte dieDNA-Erfassung von Kindern
zulässig sein,sofern diese an "bandenmäßigen und
organisierten Straftaten" beteiligt sind.Auch das Gesetz zum
Lauschangriff änderte die Landesregierung eigenmächtig Die
Polizei war demnach befugt,Wohnungen abzuhören, "um Straftaten zu
verhindern, auf die mindestens ein Jahr Haft steht".Innenminister
Bouffier bezeichnete die, nach Bericht des Datenschutzbeauftragten,als
rechtswidrig beurteilten Neuerungen in einer ersten Stellungnahme als
"unverzichtbar für eine effektive Polizeiarbeit".
(2)"Gefahr
im Verzug" (GIV) ist ein Begriff aus dem deutschen Strafprozessrecht.Im
Fall der GiV können bestimmte Maßnahmen ohne den
grundsätzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die
Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet
werden.Gefahr im Verzug ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen
richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolges ganz oder teilweise
vereiteln oder gefährden würde.Damit sind z.B Anordnungen zur
Wohnungsdurchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss möglich.GIV
kann bei körperlichen Untersuchungen bei Beschuldigten (nach § 81a
StPO),körperlichen Untersuchungen bei Zeugen (§ 81c StPO)
,Beschlagnahme als Unterfall der Sicherstellung(§§ 95, 98 ff. StPO) und
Durchsuchungen (§ 102 ff. StPO)festgestellt werden.Mit dem BVG - Urteil
vom 20. Februar 2001 muß der Begriff der GiV einer jeweiligen
Einzelfallprüfung standhalten.Die richterliche Anordnung einer
Wohnungsdurchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die
Ausnahme sein.Die "Gefahr im Vollzug" muss mit Tatsachen begründet
werden, die auf den Einzelfall bezogen sind.S.a: http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug.Zum Urteil
des BVGs:www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/
/rs20010220_2bvr144400
Neues aus
dem Kongo ...?
6.07.05/2004 sprachen sich die Verteidigungsminister
der Nato für eine "Erweiterung des Einsatzes der europäischen
Armee bis hin zu Kriegseinsätzen" aus, drei Monate später war
eine der ersten Missionen dieser europäischen Armee im Kongo,die
EU-OperationArtemis,beendet.Ersetzt wurden die europäischen
Soldaten durch ein Kontingent von UN-Soldaten mit robustem Mandat,die
den "Prozess der Transistion"- und damit Kabilas
Präsidialregierung- bis zu den für Juli dieses Jahres
angekündigten "ersten,freien Wahlen",unterstützen
sollten.Proteste der Opposition gegen den Ausschluß von
ämtern der Interimsregierung, vor allen Dingen aus Reihen der 1982
gegründeten UDPS Thisekedis,blieben ohne Resultat.Eingebettet in
das Programm der Weltbank, forcierte die Politik Kabilas und seiner
Regierung der nationalen Einheit die Etablierung ökonomischer
Differenz zwischen neuen politischen Eliten und Bevölkerung, Armen
und Reichen.Auch in den letzten zwei Jahren blieben territoriale
Begehrlichkeiten Ruandas,Ugandas und Burundis von Bedeutung.Am
21.05.2004 erhielt mit Resolution 1545,zusätzlich zu den
(inzwischen 18000) im Kongo stationierten UN-Soldaten, ein 5.650
Soldaten und 120 Polizisten umfassendes Kontingent der UN ein robustes
Mandat für Burundi.Ein Kontingent von 3.400 zusätzlichen
Soldaten sicherte,ausgebildet von der ehemaligen Kolonialmacht
Belgien,als "Kern einer neuen Armee für den Kongo ",im Land
Regierungsbeschlüsse ab.
Mit Ankündigung der
unabhängigen Wahlkommission,man werde den anvisierten Termin
für die Wahlen wohl verschieben müssen, stand im Januar diesen
Jahres fest,daß die für Juli 2005 angesetzten"freien und
demokratischen Wahlen" nicht stattfinden würden - ein Ende der
"Transistion" war nicht abzusehen.Am 17. Juni stimmte die
Nationalversammlung der Verschiebung der Wahlen um sechs Monate zu.Die
außerparlamentarische Opposition kündigte Massenproteste
an.Offizielle Feiern zum 45-ten Jahrestag der Unabhängigkeit
wurden, " wegen der gespannten Lage im Land ",abgesagt.Am 24.06 begannen
in Kinshasa Manöver von Armee und Polizei, vom 29-ten auf den 30.06
fuhren Kampfeinheiten den zentralen Boulevard Kinshasas hinunter und in
Wohnviertel hinein,Kampfhubschrauber begleiteten sie.Die angolanisch
trainierte Antiaufstandspolizei PIR verstärkte ihre
Präsenz.Während Innenminister Fundu am 30.06 vor
"Plünderungen, Gewalt und Zerstörung öffentlichen
Eigentums "warnte, drohte José Manuel Barroso,Präsident der EU, "
all denen, die den Wahlprozess der DR Kongo stören", mit" Isolation
der internationalen Gemeinschaft",Vize-Präsident Bemba appellierte
an die Bevölkerung, Ruhe zu bewahren und der stellvertretende
Gesandte des UNO-Generalsekretärs betonte, man werde die Opposition
" bei allem Recht auf Kritik ", im Fall der Anwendung von Gewalt,zur
Verantwortung ziehen.
Erst am 20. März 2006 soll nun der
erste Wahlgang für Präsidentschafts-und Parlamentswahlen
stattfinden.Bereits im Januar diesen Jahres hatte in Kinshasa die
Ankündigung,Joseph Kabilas Präsidialregime werde über den
Juli hinaus bestehen,schwere Unruhen ausgelöst.Mindestens vier
Menschen kamen dabei ums Leben.Auch am 30.06 kam es in der
kongolesischen Metropole,in der bereits am Morgen Tausende
demonstrierten,zu Tränengaseinsätzen und Verhaftungen.Radio
Top Kongo berichtete,die Sicherheitsbehörden hätten zur
Niederschlagung der Demonstrationen scharfe Waffen eingesetzt. Die UDPS
sprach von 17, im Zuge der Auseinandersetzungen in der
Hauptstadt,Mbuji-Mayi,Thiskapa und Mwene Ditu,um´s Leben gekommenen
Demonstranten,Voix sans Voix meldete, unter den gegen die Demonstranten
eingesetzten, uniformierten Sicherheitskräften, hätten sich
Soldaten aus Angola,Ruanda,Kongo-Brazzaville und Simbabwe befunden.Im
ganzen Land wurden hunderte von Demonstranten inhaftiert, allein in
Kinshasa kam es zu 250 Festnahmen ...
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Fortsetzung folgt -