JW vom .4.06.05
Arbeitslose können mehr hinzuverdienen.

Bundestag beschließt Neuregelung. Wahlkampf in der Gesetzesdebatte voll entbrannt
Langzeitarbeitslose können künftig mehr hinzuverdienen. Der Bundestag beschloß am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union einen Gesetzentwurf, der höhere Freibeträge für Empfänger des Arbeitslosengeldes II vorsieht. Die FDP enthielt sich. Auf die Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten hatte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder beim Job-Gipfel mit den Unionsspitzen verständigt. Danach bleiben neben einem pauschalen Freibetrag von 100 Euro 20 Prozent des Einkommens bis zu einer Obergrenze von 800 Euro anrechnungsfrei. Bisher können Arbeitslose bei einem 400-Euro-Job nur 60 Euro behalten, künftig sind es rund 160 Euro. Ab einem Einkommen von 800 Euro gilt künftig ein Freibetrag von zehn Prozent. Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Arbeitslose ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1 200 Euro monatlich und mit Nachwuchs bei 1 500 Euro. Die Neufassung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Oktober in Kraft.Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, verteidigte die Neuregelung als «einfach, nachvollziehbar und transparent». Damit würden die Anreize zur Annahme eines Jobs gestärkt. Der Union warf er vor, unsoziale Arbeitsmarktregelungen umsetzen zu wollen, indem sie die Länge der Arbeitslosengeldzahlung an die Beschäftigungsdauer knüpfen wolle. Heute müsse man zwei Jahre arbeiten, um zwölf Monate Arbeitslosengeld zu bekommen. Nach Vorstellung der Union müßten es aber zehn Jahre sein. «Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.»Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Thea Dückert begrüßte die Neuregelung, bedauerte aber gleichzeitig, daß sie nicht schon früher beschlossen worden sei. Grund sei die Blockade der Union, sagte Dückert. Rund 500 000 Langzeitarbeitslose, die etwas hinzuverdienten, hätten dadurch Nachteile gehabt.Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Meckelburg machte die Koalition für die dramatische Situation am Arbeitsmarkt verantwortlich. 1,5 Millionen Arbeitsplätze seien in den vergangenen drei Jahren abhanden gekommen. Der «große Wurf» der Hartz-Gesetze sei zum Bumerang geworden.Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb beklagte mangelnde Flexibilität am Arbeitsmarkt und nannte die geplanten änderungen nicht ausreichend. Er bekräftigte die Forderung nach Schaffung eines breiten Niedriglohnsektors. (AP/jW) JW / 28.06


Kommunen betreuen künftig Langzeitarbeitslose

Der Bund überträgt den Kommunen weitgehend die Verantwortung für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsgemeinschaften. Diese organisieren die Job-Center. Das Arbeitslosengeld II im Osten soll angehoben werden. Berlin ˇ 27. Juni ˇ Mit der Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften werde ein "Kompetenzgerangel" beendet, das bei der Betreuung zu "Reibungsverlusten" geführt habe, sagte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Die Kommunen sollen deshalb künftig in den Entscheidungsgremien vor Ort die Mehrheit stellen und damit über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Personal und Haushaltsverwendung befinden können.Die Regierung will außerdem sicher stellen, dass die Beschäftigten die Anweisungen der Geschäftsführer künftig auch befolgen müssen. Die Union sprach von einem "wichtigen Schritt in die richtige Richtung". Der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll es obliegen, den Erfolg des Mitteleinsatzes in den Kommunen durch Vergleiche mit ähnlich strukturierten Regionen zu bewerten. Für die änderungen bedarf es nach Ansicht Clements keiner Neufassung des Gesetzes, deshalb könnten entsprechende Verordnungen noch vor der geplanten Bundestagswahl erlassen werden.Zugleich will Clement erreichen, dass das Personal in den Arbeitsgemeinschaften für gleiche Arbeit gleiches Geld erhält. Bisher verdienen die kommunalen Mitarbeiter in der Regel besser als BA-Beschäftigte. BA-Chef Frank-Jürgen Weise sagte, eine Angleichung bedeute nicht zwangsläufig eine Anhebung auf das Niveau des jeweils besser verdienenden Kollegen.Clement sagte, er unterstütze den Plan der SPD, das Arbeitslosengeld II im Osten den Zahlungen im Westen anzugleichen

JW/Kompetenzen statt Arbeitsplätze.Jobcenter sollen mehr Verantwortung bei Vermittlung von Erwerbslosen bekommen .ap / Nach Kritik ist erneut ein zentraler Bestandteil der sogenannten Arbeitsmarktreform korrigiert worden: Künftig sollen die Jobcenter mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Darauf einigten sich am Montag in Berlin Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und die Spitzen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vereinbart wurde, daß die Erwerbslosen stärker vor Ort betreut werden. Die Arbeitsgemeinschaften können dazu selbständig über die Verwendung von Finanzen und Personal entscheiden. Zuvor waren sie an Weisungen aus Nürnberg gebunden.«Wir haben dann die komplette Verantwortung vor Ort», betonte Clement. Nur unter dem gemeinsamen Dach der Arbeitsgemeinschaften könnten Kommunen und BA ihre Kompetenzen am besten zusammenführen. Zuvor war es oft zu Reibereien mit Nürnberg gekommen. Viele Jobcenter hatten über den Zentralismus der Mammutbehörde geklagt.Regierung und BA versprechen sich jetzt von der Neustrukturierung klare Verantwortlichkeiten, so daß sich ganz auf die Vermittlung der Arbeitslosen konzentriert werden könne. Mit mehr Klarheit und Transparenz könnten die Jobcenter schlagkräftiger arbeiten, versicherte Clement. So werde der Weg der Dezentralisierung in der Arbeitsvermittlung fortgesetzt.Auch die Union stellte sich hinter den Vorstoß. Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ronald Pofalla sprach von einem «wichtigen Schritt in die richtige Richtung». «Klar ist nun, daß die Kommunen den Hut aufhaben und die Entscheidungen treffen», sagte der CDU-Politiker. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel forderte die Bundesregierung auf, die Arbeitsvermittlung weiter in kommunale Hände zu legen. Die BA sei mehr und mehr damit beschäftigt, sich selbst zu verwalten, kritisierte der Arbeitsmarktpolitiker.Warum durch die Kompetenzausweitung der Jobcenter aber neue Arbeitsplätze für die offiziell fünf Millionen Erwerbslosen entstehen sollen, blieb unklar. 


jw /

Wer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt hat, bekäme länger Geld
Die Union hat im Streit über die künftige Arbeitsmarktspolitik Verbesserungen für ältere versprochen. Man werde die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I verlängern, hieß es. Tatsächlich würden die Pläne der Union nur wenige besser stellen; die meisten bekämen weniger. Berlin ˇ 17. Juni ˇ Rot-Grün und Union unterscheiden sich in der Frage, welches Kriterium darüber entscheiden soll, wie lange Arbeitslosengeld I (ALG I) ausbezahlt wird. Rot-Grün will die Bezugsdauer von ALG I, dessen Höhe sich anders als das Arbeitslosengeld II an der Höhe des zuletzt verdienten Nettolohns orientiert, deutlich stärker vom Alter abhängig machen. Die Union legt ihren Berechnungen ausschließlich zugrunde, wie viele Jahre der Arbeitslose vor Beginn der Erwerbslosigkeit beitragspflichtig beschäftigt war.Zwar wird derzeit bei der Union in Detailfragen auf den 11. Juli verwiesen, dem Tag, an dem das Wahlprogramm vorgestellt werden soll. Aber zum einen hat Ronald Pofalla, Vizechef der Unionsfraktion, wiederholt die Richtung vorgegeben, zum anderen lässt sich die Position der Union aus deren Gesetzesantrag vom 18. Juni 2003 ablesen.Wer ein bis zwei Jahre lang beitragspflichtig gearbeitet hat, soll nach den Plänen von CDU/CSU drei Monate ALG I erhalten, danach steigt die Bezugsdauer auf sechs Monate. Wer mindestens fünf Jahre gearbeitet hat, erhält neun Monate ALG I. Wer ein Jahrzehnt Arbeitslosenversicherung zahlte, dem würde die Union Anspruch auf zwölf Monate ALG I zubilligen. Mindestens 15 Jahre Arbeit bedeuten 15 Monate ALG I, von 25 Jahren an sind es 18 Monate.Erst nach 40 Jahren versicherungspflichtiger Arbeit hätten ältere Arbeitnehmer gegenüber der rot-grünen Regelung einen Vorteil. Dann nämlich bestünde ein Anspruch auf 24 Monate ALG I. Im ersten Monat der Arbeitslosigkeit will die Union, so der damalige Entwurf, außerdem das Arbeitslosengeld I pauschal um 25 Prozent kürzen.
Rot-Grün hat dagegen vom 1. Februar an folgende Bezugsdauern festgeschrieben: nach zwölf Monaten Arbeit gibt es sechs Monate ALG I, nach 16 Monaten acht Monate. Wer 20 Monate gearbeitet hat, bezieht zehn Monate ALG I, nach 24 Monaten Arbeit sind es zwölf Monate ALG I. Für Arbeitnehmer, die älter als 55 sind, soll zudem Folgendes gelten: Haben diese länger als 30 Monate beitragspflichtig gearbeitet, erhalten sie 15 Monate ALG I. Nach dreijährigem Einzahlen in die Arbeitslosenversicherung haben über 55-Jährige eine Anspruch auf 18 Monate ALG I.
Diese Regelung will Rot-Grün nach massiver innerparteilicher Kritik aus den Reihen der Sozialdemokraten gegen den Widerstand von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement undFinanzminister Hans Eichel (beide SPD) erst zwei Jahre später in Kraft treten lassen. ältere Arbeitnehmer hätten somit bis Februar 2008 wie bisher Anspruch auf bis zu 32 Monate ALG I - was Milliarden kosten würde: Nach FR-Information wurden im Wirtschaftsausschuss des Bundestages die Mehrkosten von 2007 bis 2010 im Gespräch mit den Fraktionen auf 5,4 Milliarden Euro geschätzt.Bis zur Bundestagswahl wird es Rot-Grün aber nicht schaffen, dieVerlängerung der übergangsfrist durchzusetzen. Zwar ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, aber der Bundesrat wird voraussichtlich am 8. Juli den Vermittlungsausschuss formal um eine Stellungnahme bitten. Dort wiederum kann die Union aufgrund der klaren Mehrheitsverhältnisse die Behandlung des Gesetzes zwar nicht verhindern, aber doch derart verzögern, dass bis zum angepeilten Neuwahltermin eine endgültige Abstimmung im Bundestag unmöglich wird.


DNA - Analyse auf dem Vormarsch

4.07.05Kaum war der Mord an R. Mooshammer aufgeklärt, verlangte die CDU /CSU Ende Januar diesen Jahres eine Ausweitung der Speicherung von DNA-Analysen.Die seit April 98 vom BKA betriebene DNS-Analyse-Datei, DAD,hatte eine relativ zügige Lösung des Falls Mooshammer befördert und die Union nutzte die Gunst der Stunde,um ihre, im allgemeinen von Datenschützern mit äußerster Skepsis betrachteten Vorstellungen zur Erhebung und Speicherung genetischer Daten, zu wiederholen.Demnach soll,ähnlich der erkennungsdienstlichen Behandlung, bei Verdacht,die DNA - Erfassung mutmaßlicher Täter,zum Regelfall werden.Nach der 1998 von Kanther eingeführten Regelung durften DNA-Analysen nur gespeichert werden, wenn ein Beschuldigter eine schwere Straftat begangen hatte, Wiederholungsgefahr bestand und ein entsprechender, richterlicher Beschluß vorlag.Das Gesetz wurde später zugunsten der Erhebung von Daten,die im Zusammenhang mit Sexualdelikten stehen,erweitert.In der Bundestagsdebatte des Januar insistierte Fraktionsvize Bosbach nun darauf,den genetischen Fingerabdruck so zu behandeln, wie den normalen.Der Logik der CDU /CSU zufolge wäre die DNA-Speicherung immer dann zulässig, wenn dies für Zwecke der Strafverfolgung zweckmäßig erscheint.(1)Auch Schily,Beckstein und Schünemann,die Innenminister Bayerns und Niedersachsens, setzten sich Anfang Februar für Ausweitung der genetischen Erfassung ein.Ginge es nach ihnen, würden selbst Ordnungswidrigkeiten künftig durch Speicherung der Täter-DNA sanktioniert."Wenn sich ein Demonstrant in Gorleben ankettet, wollen wir eine DNA-Analyse",so Beckstein in der Berliner Zeitung.Schünemann erklärte auf Anfrage der Elbe Jeetzel Zeitung,er könne sich DNA-Tests auch für Castorgegner vorstellen,wenn diese der Polizei mehrfach aufgefallen seien.Schließlich hielt selbst Bütikofer "eine DNA-Analyse ohne richterliche Anordnung für denkbar ".Es müsse nur darüber diskutiert werden, wie viele "kleinere"Straftaten Voraussetzung für die Speicherung der Gendaten sein sollten, so der Abgeordnete der Grünen /Bündnis 90 (afp/1.02) Am 11.05 stellte dann Zypries ihren Gesetzentwurf zum erweiterten Einsatz des genetischen Fingerabdrucks vor.Demnach werden Täter,die " mehrere kleine Straftaten " begehen genauso genetisch erfasst ,wie Sexualstraftäter und solche,die dem Bereich "mittelschwerer" Delinquenz zuzurechnen sind, sofern "die Straftaten im Unrechtsgehalt insgesamt von erheblicher Bedeutung sind". Zypries,die zunächst verfassungsrechtliche Vorbehalte gegen die Gleichstellung genetischer Personenerkennung mit dem herkömmlichen Fingerabdruck geltend machte,begründete ihren Gesetzesentwurf mit Untersuchungen,denen zufolge die meisten Schwerkriminellen zuvor weniger gravierende Straftaten begangen haben sollen.Die vorgenommenen änderungen jedoch befördern nicht nur Kleinkriminelle- ob Schwarzfahrer,Autolackzerkratzer,Stalker ,Ladendiebe oder Haschischraucher im Wiederholungsfall in den DNA -Zentralcomputer des Bundeskriminalamtes,sie ermöglichen auch den weitgehensten Zugriff auf nicht zuletzt politisch-motivierte Delinquenz. Es bedarf nur der Feststellung von "Gefahr im Verzug"und schon wird die Ausnahme - genetische Erfassung ohne vorherigen,richerlichen Beschluß - zur Regel.
Fußnoten
(1)Im unionsregierten Hessen fiel im März die änderung des Landespolizeigesetzes unangenehm auf,Datenschutzbeauftragter und Opposition verlangten eine Angleichung des Gesetzes an Bundesrecht.Dem hessischenGesetz zufolge sollte dieDNA-Erfassung von Kindern zulässig sein,sofern diese an "bandenmäßigen und organisierten Straftaten" beteiligt sind.Auch das Gesetz zum Lauschangriff änderte die Landesregierung eigenmächtig Die Polizei war demnach befugt,Wohnungen abzuhören, "um Straftaten zu verhindern, auf die mindestens ein Jahr Haft steht".Innenminister Bouffier bezeichnete die, nach Bericht des Datenschutzbeauftragten,als rechtswidrig beurteilten Neuerungen in einer ersten Stellungnahme als "unverzichtbar für eine effektive Polizeiarbeit".
(2)"Gefahr im Verzug" (GIV) ist ein Begriff aus dem deutschen Strafprozessrecht.Im Fall der GiV können bestimmte Maßnahmen ohne den grundsätzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden.Gefahr im Verzug ist gegeben, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolges ganz oder teilweise vereiteln oder gefährden würde.Damit sind z.B Anordnungen zur Wohnungsdurchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss möglich.GIV kann bei körperlichen Untersuchungen bei Beschuldigten (nach § 81a StPO),körperlichen Untersuchungen bei Zeugen (§ 81c StPO) ,Beschlagnahme als Unterfall der Sicherstellung(§§ 95, 98 ff. StPO) und Durchsuchungen (§ 102 ff. StPO)festgestellt werden.Mit dem BVG - Urteil vom 20. Februar 2001 muß der Begriff der GiV einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten.Die richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein.Die "Gefahr im Vollzug" muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind.S.a: http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug.Zum Urteil des BVGs:www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/ /rs20010220_2bvr144400


Neues aus dem Kongo ...?

6.07.05/2004 sprachen sich die Verteidigungsminister der Nato für eine "Erweiterung des Einsatzes der europäischen Armee bis hin zu Kriegseinsätzen" aus, drei Monate später war eine der ersten Missionen dieser europäischen Armee im Kongo,die EU-OperationArtemis,beendet.Ersetzt wurden die europäischen Soldaten durch ein Kontingent von UN-Soldaten mit robustem Mandat,die den "Prozess der Transistion"- und damit Kabilas Präsidialregierung- bis zu den für Juli dieses Jahres angekündigten "ersten,freien Wahlen",unterstützen sollten.Proteste der Opposition gegen den Ausschluß von ämtern der Interimsregierung, vor allen Dingen aus Reihen der 1982 gegründeten UDPS Thisekedis,blieben ohne Resultat.Eingebettet in das Programm der Weltbank, forcierte die Politik Kabilas und seiner Regierung der nationalen Einheit die Etablierung ökonomischer Differenz zwischen neuen politischen Eliten und Bevölkerung, Armen und Reichen.Auch in den letzten zwei Jahren blieben territoriale Begehrlichkeiten Ruandas,Ugandas und Burundis von Bedeutung.Am 21.05.2004 erhielt mit Resolution 1545,zusätzlich zu den (inzwischen 18000) im Kongo stationierten UN-Soldaten, ein 5.650 Soldaten und 120 Polizisten umfassendes Kontingent der UN ein robustes Mandat für Burundi.Ein Kontingent von 3.400 zusätzlichen Soldaten sicherte,ausgebildet von der ehemaligen Kolonialmacht Belgien,als "Kern einer neuen Armee für den Kongo ",im Land Regierungsbeschlüsse ab.
Mit Ankündigung der unabhängigen Wahlkommission,man werde den anvisierten Termin für die Wahlen wohl verschieben müssen, stand im Januar diesen Jahres fest,daß die für Juli 2005 angesetzten"freien und demokratischen Wahlen" nicht stattfinden würden - ein Ende der "Transistion" war nicht abzusehen.Am 17. Juni stimmte die Nationalversammlung der Verschiebung der Wahlen um sechs Monate zu.Die außerparlamentarische Opposition kündigte Massenproteste an.Offizielle Feiern zum 45-ten Jahrestag der Unabhängigkeit wurden, " wegen der gespannten Lage im Land ",abgesagt.Am 24.06 begannen in Kinshasa Manöver von Armee und Polizei, vom 29-ten auf den 30.06 fuhren Kampfeinheiten den zentralen Boulevard Kinshasas hinunter und in Wohnviertel hinein,Kampfhubschrauber begleiteten sie.Die angolanisch trainierte Antiaufstandspolizei PIR verstärkte ihre Präsenz.Während Innenminister Fundu am 30.06 vor "Plünderungen, Gewalt und Zerstörung öffentlichen Eigentums "warnte, drohte José Manuel Barroso,Präsident der EU, " all denen, die den Wahlprozess der DR Kongo stören", mit" Isolation der internationalen Gemeinschaft",Vize-Präsident Bemba appellierte an die Bevölkerung, Ruhe zu bewahren und der stellvertretende Gesandte des UNO-Generalsekretärs betonte, man werde die Opposition " bei allem Recht auf Kritik ", im Fall der Anwendung von Gewalt,zur Verantwortung ziehen.
Erst am 20. März 2006 soll nun der erste Wahlgang für Präsidentschafts-und Parlamentswahlen stattfinden.Bereits im Januar diesen Jahres hatte in Kinshasa die Ankündigung,Joseph Kabilas Präsidialregime werde über den Juli hinaus bestehen,schwere Unruhen ausgelöst.Mindestens vier Menschen kamen dabei ums Leben.Auch am 30.06 kam es in der kongolesischen Metropole,in der bereits am Morgen Tausende demonstrierten,zu Tränengaseinsätzen und Verhaftungen.Radio Top Kongo berichtete,die Sicherheitsbehörden hätten zur Niederschlagung der Demonstrationen scharfe Waffen eingesetzt. Die UDPS sprach von 17, im Zuge der Auseinandersetzungen in der Hauptstadt,Mbuji-Mayi,Thiskapa und Mwene Ditu,um´s Leben gekommenen Demonstranten,Voix sans Voix meldete, unter den gegen die Demonstranten eingesetzten, uniformierten Sicherheitskräften, hätten sich Soldaten aus Angola,Ruanda,Kongo-Brazzaville und Simbabwe befunden.Im ganzen Land wurden hunderte von Demonstranten inhaftiert, allein in Kinshasa kam es zu 250 Festnahmen ...
- Fortsetzung folgt -