Die DLZ vom 14.Mai fing ganz harmlos an. Menschenhandel ist erstmal unspektakulär, wenn der Vorwurf als unhaltbar abgetan werden kann. Aber am Ende haben wir rassistische Äußerungen von Polizisten und nicht zum ersten Mal für antiziganistisch gehaltene Urteile des Amtsgerichts.

Verteidiger wirft Polizei Rassismus vor

Urteil wegen angeblichen Menschenhandels soll am Montag verkündet werden

Vor gut einem Jahr endete das Verfahren vor dem Amtsgericht Meldorf mit einem Freispruch für die drei Angeklagten. Staatsanwalt und Verteidiger legten Revision ein. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Itzehoe läuft noch. Verteidiger Tristan Kopietz und Joachim Lauenburg stellten fest: Der Zeuge des Staatsanwalts sei mehrfach vorbestraft und hatte zur Tatzeit 2,3%mill. Er habe eigenmächtig gehandelt, sei nicht als Sklave gehalten worden. Lauenburg unterstellte den Beamten massive Suggestion, Vorurteile und rassistische Ausdrucksweise. Die völkische Sprache zeugt von einer rechtsstaatsfeindlichen Vorverurteilung wegen des Zeugen zu einer Minderheit. Der Verteidiger bezog sich damit auf die Verwendung der Worte Stamm und Sippe der Roma.

Staatsanwalt Sebastian Fehr beurteilte die Ausführungen von Joachim Lauenburg als absolute Frechheit, beleidigend und verleumdend: "Sie bezeichnen einen honorigen Ermittlungsbeamten als Rassisten - sie sollten sich was schämen." Ein Nachspiel schloss Fehr nicht aus. (Gerade die Honorigen sind die Schlimmsten. Das liest sich wie aus einem Bilderbuch aus dem Jahr 1933; Anmerkung von Gerd).

19. Mai. Menschenhändler verurteilt

Landgericht Itzehoe verhängt Haftstrafen gegen drei polnische Staatsbürger

Der Vorsitzende Richter Dr. Dominic Groß sah im Zeugen K. das Bild eines hilflosen Mannes, der von den Angeklagten ausgenutzt wurde. Kurze Rückblende: Bei einer Großrazzia im Mai 2018 in Brunsbüttel, Meldorf und der Bahnhofstraße in Marne haben die Beamten mutmaßliche Menschenhändler und Diebesbanden festgenommen. Die drei Angeklagten wurden nach mehrmonatigen Verhandlungen aus Mangel an Beweisen vor dem Amtsgericht Meldorf freigesprochen. Der Richter stützte sich auf die erste und einzige Aussage eines Zeugen. "Auch wenn K. gesagt hat, dass es ihm in Deutschland besser gehe, als in Polen, führt das nicht dazu, dass er nicht hilflos gewesen ist." Staatsanwalt Fehr sagte: Das war kein Einzelschicksal von K. Es gebe noch weitere Opfer, die alle gefunden wurden - in Gartenhäusern ohne fließendes Wasser, teil mit blau geschlagenen Augen. K. war genau die Art von Opfer, die sich die Angeklagten ausgesucht haben.

Die Verteidiger sehen das naturgemäß anders:

"Das war ein klassisches Beispiel für selektive Faktenwertung."

Die Chronologie der Ereignisse stimme nicht mit dem Protokoll überein. Ich danke Beate Meißner, DLZ, für die objektive Berichterstattung

Die Animierte Grafik ist ein Sammelsurium aus verschiedenen Effekten.