Sorge vor dem Jobverlust

Wie Chantal de Fries geht es jetzt vielen Menschen

Du schmunzelst so unschuldig in die Kamera. Hat man Dich gefragt, ob Du was Gutes für die Stadt tun möchtest? Oder bist du eine Schauspielerin, die wirklich schmunzelt, um jetzt zu Einkommen zu kommen. Unter deinem Foto steht, Du, am Kandelaber, hoffst, deinen gerade erst begonnen Job behalten zu können.

Sieh an, eine ganze DLZ- Seite zu Jobverlust, denkt der unaufmerksame Leser, wenn es/sie die Seite nicht nur überfliegt. Die Bildunterschrift lässt Gutes Ahnen. Natürlich wird sie, ihren Namen haben wir schon wieder vergessen, er taucht auch nicht wieder auf, ihren Job behalten. 100000 andere werden ihn verlieren, aber Chantal nicht. Das könnten wir jetzt vertiefen, wir könnten ihr erzählen, was zu tun wäre. Aber erstmal kommen die Wirtschaftsunternehmen dran. Kitaeinrichtungen unter Christlicher oder kommunaler Trägerschaft können aufatmen. Ihnen werden Nachteile erstattet. Daniel Günther, Ministerpräsident (CDU) will 50 Millionen für Erstattung der Elternbeiträge bereitstellen. (fan) von der DLZ von 26. März nennt das "Entlastung der Eltern." Dasa Geld geht aber gar nicht an die Eltern, sondern an die Kommunen, und dann an die Einrichtungen. Nicht dass ich was dagegen habe, dass auch die Mitarbeiterinnen gefördert werden sollten, aber dann nenn das nicht Elternhilfe. Frank Zabel wird zitiert ein Flickenteppich, der für Verunsicherung sorgt. Elternentlastung. Und ob das bis zu den Beschäftigten gelangt, da haben wir so unser Erfahrungen.

Chantal de Fries ist eine von vielen, schreibt Dieter Höfer, zahlen kann das Jobenter noch nicht nennen, nur dass 1400 Betriebe Kurzarbeit machen. Landesweit. Also ein Betrieb in jedem Dorf. Von Chantal ließt man erst wieder, dass die gelernte Fahrzeuglackiererin jetzt in der Gastronomie ist. Sonst geht es nur um Unternehmen. Monika Liebner, Pressesprecherin der Arbeitsagentur, informiert z.B. dass für einen Antrag auf Kurzarbeit der Monat rückwirkend bis zum 31. gilt.

Sie bekommt die Frage, wie kommt der Arbeitnehmer an sein Geld bei Kurzarbeit? Der Arbeitnehmer muss nicht tätig werden. Ich verzichte hier mal auf die Geißelung der Übergehung der weiblichen Form. ER muss der Kurzarbeit allerdings im Betrieb zustimmen. Dies ist eine unangebrachte Form von Suggestion. Er muss überhaupt nicht zustimmen. Und Sie auch nicht. Es gibt gute Gründe, zu entscheiden, z.B. ich will mein volles Gehalt weiter haben, wieso auf mal nur noch 60%? Oder es sind Geringfügige im Betrieb, die haben nichts davon. Oder die Arbeitnehmerin braucht die Zustimmung des Unternehmens bei einer Nebenbeschäftigung. Oder das Geld wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Im Namen der Alten und Schwachen. Das grenzt an Erpressung. Der Arbeitgeber kann jedenfalls nicht einfach Kurzarbeit anordnen. Also zum Schluss doch noch Aufklärung für die Arbeiterinnen. Was lernen wir zusammen mit Chantal, dass wir diejenigen sind, die für die Krise bezahlen. Wählt gut!

Zur Entspannung haben wir oben eine gefilterte Vektor Grafik.