Der unberechtigte Bezug von ALG II wird als Betrug geahndet. Eine junge Schafstedterin, niemand weiß nun, um wen es sich handelt (Hautfarbe weiß?), habe 720€ bezogen, obwohl sie eine Arbeitsstelle angenommen habe und landete vor Gericht. Sie habe gedacht, dass das mit der Anmeldung beim Arbeitgeber erledigt sei.Sie sei noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Sie habe einen nicht gerade geradlinigen Lebensweg. Die Vertreterin der JugendgerichtshilfeKerstin Ehrlich stellte ihr eine günstige Sozialprognose aus. Sie stehe immer noch im Beschäftigungsverhältnis. Ihre Biografie weise viele Brüche auf. Richterin Claudia Petersen beließ es bei einer Ermahnung. Die Schuld muss sie bei der Arbeitsagentur begleichen. Der Bericht vom 14.12. stammt von Elko Laubek.
Damit die deprimierende Story oben etwas aufgelockert wird.