Kein Pardon bei Selbstjustiz

Amtsgericht verurteilt zwei Frauen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung

Beim Thema Selbstjustiz versteht Nils Meppen keinen Spaß. Der Richter verurteilte zwei Frauen wegen Körperverletzung, eine von ihnen zudem wegen Sachbeschädigung und Bedrohung. In seinem Strafmaß ging Meppen über das von Staatsanwältin Annika Thiel geforderte Strafmaß hinaus.

AUS DEM GERICHT

Das Gericht — und auch die Staatsanwaltschaft — sah es als erwiesen an, dass sich alles entsprechend der Anklageschrift zugetragen hat. Demnach stürmten die beiden Frauen zeitversetzt am 6. Juni des vergangenen Jahres in das Geschäft eines Wesselbureners und schlugen ihm mit der flachen Hand ins Gesicht. Eine der beiden Frauen hatte außerdem den Mann bedroht und Ware vom Tresen geworfen. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von etwa 400 Euro. Anlass des Zorns der beiden aus Wesselburen stammenden Schwestern nach deren Aussage: Der rumänische Geschäftsmann hätte die zehnjährige Tochter der einen Angeklagten sexuell belästigt. Richter Meppen verurteilte die Mutter des Mädchens wegen Körperverletzung zu 500 Euro. ihre Schwester und Tante des Mädchens wegen Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zu 400 Euro. Meppen begründete sein Urteil damit, dass Selbstjustiz nicht zu dulden sei. „Das ist strafbar, egal, was dahintersteckt", so Meppen. „Der Anlass rechtfertigt das Verhalten nicht." Zusätzlich zu der Geldstrafe müssen die beiden Angeklagten die Verfahrenskosten in Höhe von 140 Euro zahlen. Der Amtsrichter räumte den beiden Frauen Ratenzahlung in Höhe von jeweils 50 Euro monatlich ein. Dass die Tante trotz schwerwiegenderer Taten unterm Strich weniger zahlen muss, hängt mit den Einkommensverhältnissen zusammen. Der Vater des Mädchens arbeitet nach eigenen Angaben in der Privatwirtschaft und verdient laut dessen Frau etwa 5000 Euro im Monat. Die Tante des Mädchens wiederum verdient nach eigener Aussage als Ärztin 10000 Euro monatlich. Bei der Urteilsfindung spielten die Aussagen des Mädchens nur eine untergeordnete Rolle. Unabhängig von deren Wahrheitsgehalt konnte Nils Meppen zwar nachvollziehen, dass die Schilderungen des Mädchens deren Mutter und Tante in Aufruhr versetzt hätten. Doch rechtfertige das nicht deren Verhalten. Schon gar nicht das der Tante, die erst Stunden nach dem vermeintlichen Vorfall in den Laden gestürmt war. Außerdem, so Meppen, gab es ein gesondertes Verfahren wegen der sexuellen Belästigung der Minderjährigen. Das Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt. Meppen hatte erhebliche Zweifel an den Aussagen der Angeklagten. Die Tante hatte zwar eingeräumt, den Ladenbesitzer geschlagen zu haben. Doch habe sie nach eigener Aussage wie ihre Schwester in Notwehr gehandelt. Außerdem hätte sie lediglich eine Schale mit Ware vom Tresen gerissen. Den weiteren Schaden hätte der Ladenbesitzer selbst verursacht. "Dazu hatte er aber keine Gelegenheit, weil er zu keinem Zeitpunkt allein in seinem Laden war", so Meppen. Zufällig erschien die Polizei in dem Moment vor dem Geschäft, als die Frau aus dem Laden kam. Die Beamten wollten die Aussage des Mädchens überprüfen, die sie kurz nach der vermeintlichen sexuellen Belästigung in Begleitung ihres Vaters auf der Wesselburener Polizeistation gemacht hatte. Außerdem, so der Richter, würden die Zeugenaussagen schlecht zusammenpassen. Meppen stellte zudem fest, dass die beiden Angeklagten sämtliche Schuld auf den Ladenbesitzer und die Polizei schoben. Die Aussagen des Opfers wurden von Herbert Schmidt übersetzt, weil er wenig oder kaum Deutsch spricht. Die Dienste eines Rechtsanwalts nahmen die beiden Frauen nicht in Anspruch. Sofern die beiden Frauen nicht innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen, ist das Urteil rechtskräftig.

Kein Pardon bei Selbstjustiz

Amtsgericht verurteilt einen Wesselburener Ladenbesitzer wegen sexueller Belästigung

Beim Thema Selbstjustiz versteht Nils Meppen keinen Spaß. In seinem Strafmaß ging Meppen über das von Staatsanwältin Annika Thiel geforderte Strafmaß hinaus.

AUS DEM GERICHT

Das Gericht — und auch die Staatsanwaltschaft — sah es als erwiesen an, dass sich alles entsprechend der Anklageschrift zugetragen hat. Demnach stürmten die beiden Frauen zeitversetzt am 6. Juni des vergangenen Jahres in das Geschäft eines Wesselbureners und schlugen ihm mit der flachen Hand ins Gesicht. Eine der beiden Frauen hatte außerdem Ware vom Tresen geworfen. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von etwa 400 Euro. Anlass des Zorns der beiden aus Rumänien stammenden Schwestern nach deren Aussage: Der Geschäftsmann hätte die zehnjährige Tochter der einen Klägerin sexuell belästigt. Richter Meppen verurteilte den Deutschen Mann zu 500 Euro. Meppen begründete sein Urteil damit, dass Rassismus und Sexismus nicht zu dulden sei. „Das ist strafbar, egal, was dahintersteckt", so Meppen. „Der Anlass rechtfertigt das Verhalten nicht." Zusätzlich zu der Geldstrafe muss der Angeklagte die Verfahrenskosten in Höhe von 140 Euro zahlen. Der Amtsrichter räumte ihm Ratenzahlung in Höhe von jeweils 50 Euro monatlich ein. Dass er trotz schwerwiegenderer Taten unterm Strich weniger zahlen muss, hängt mit den Einkommensverhältnissen zusammen. Sein Geschäft wirft nach eigenen Angaben nicht viel ab und er verdient 1500 Euro im Monat, habe derzeit jedoch wegen Saisonpause kein festes Einkommen. Bei der Urteilsfindung spielten die Aussagen des Mädchens nur eine untergeordnete Rolle. Unabhängig von deren Wahrheitsgehalt konnte Nils Meppen zwar nachvollziehen, dass die Schilderungen des Mädchens deren Mutter und Tante in Aufruhr versetzt hätten. Doch rechtfertige das nicht sein Verhalten. Sehr verständlich ist auch das der Tante, auch wenn sie erst Stunden nach dem Vorfall in den Laden gestürmt war. Außerdem, so Meppen, gab es ein gesondertes Verfahren wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Das Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt. Meppen hatte erhebliche Zweifel an den Aussagen des Klägers. Die Tante hatte zwar eingeräumt, den Ladenbesitzer geschlagen zu haben. Doch habe sie nach eigener Aussage wie ihre Schwester in Notwehr gehandelt. Außerdem hätte sie lediglich eine Schale mit Ware vom Tresen gerissen. Über den Schaden hätte der Ladenbesitzer falsche Angaben gemacht, denn er hatte gar keine Gelegenheit, weil er zu keinem Zeitpunkt allein in seinem Laden war", so Meppen. Zufällig erschien die Polizei in dem Moment vor dem Geschäft, als die Frau aus dem Laden kam. Die Beamten wollten die Aussage des Mädchens überprüfen, die sie kurz nach der vermeintlichen sexuellen Belästigung in Begleitung ihres Vaters auf der Wesselburener Polizeistation gemacht hatte. Außerdem, so der Richter, würden die Zeugenaussagen schlecht zusammenpassen. Meppen stellte zudem fest, dass der Angeklagte und die Polizei sämtliche Schuld auf die drei Rumänen schob. Die Aussagen der beiden Klägerinnen wurden von Herbert Schmidt übersetzt, weil sie wenig oder kaum Deutsch sprechen. Gleiches gilt für die Zehnjährige und deren Vater, die als Zeugen geladen waren. Die Dienste eines Rechtsanwalts nahmen die beiden Frauen nicht in Anspruch. Sofern der Wesselburener nicht innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegt, ist das Urteil rechtskräftig.