Sehr geehrte Frau Rosenkranz,
Heute erhielt ich den Änderungsbescheid vom 31.01.2005 und lege hiermit erneut Widerspruch dagegen ein. Tatsache ist, daß von meinem Vermieter monatlich 171,79 T€ für die Miete inclusive Mietnebenkosten abgerufen werden. Im Änderungsbescheid werden mir wieder nur 138,56 T€ Grundmiete + 30,39 T€ Betriebskosten(Mietnebenkosten) = 168,95 T€ Gesamtmietbetrag zugestanden. Also werden mir weiterhin 2,84 T€ unterschlagen.
Dazu fällt mir leider nichts mehr ein! Ihre Antwort stiftet mehr Verwirrung als Klarheit. In Zeile 1 schreiben Sie „dass die Entscheidung dem Grunde nach nicht zu beanstanden ist“ und in Zeile 10/11 „Insoweit ist Ihrem Einwand stattzugeben“! Ja, was denn nun? Entschuldigen Sie bitte, wenn ich Ihr Verhalten folgendermaßen reflektiere:
1. Ihre Textbausteine sind nicht aufeinander abgestimmt.
2. Sie haben ein persönliches „double-bind“-Problem.
3. Sie sind in der Beantwortung meines Widerspruches überfordert.
Besser wäre es also, Ihren Vorgesetzten einzuschalten, wobei es bei der gegenwärtigen ungeklärten Rechtslage wohl auch nichts bringen wird. Zum Sachverhalt meines ersten Widerspruchs:
Am 5. Januar 2005 habe ich meine Stadtwerke-Abrechnung für das Jahr 2004 eingereicht. Es ist richtig, daß ich 11 monatliche Teilbeträge zu leisten habe. Aber das Abrechnungssystem ist, wie Ihnen bekannt sein sollte, so ausgelegt, daß der 12. Teilbetrag, also die sogenannte „Nachzahlung“ in etwa die Höhe der anderen Teilbeträge erreicht. Ihre Ausführung im Absatz 4 Ihres Schreibens ist somit sachlich falsch, denn ich zahle immer 12 Monatsraten und dabei ist nur die 12. Rate variabel. Der Nachzahlungsbetrag vom Januar 2005 wäre somit als zusammengesetzt zu bewerten: Teilzahlungsbetrag plus Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2004. Ihr Amt hat folglich für Januar 2005 nur den Teilzahlungsbetrag zu tragen, da der Nachzahlungsbetrag für 2004 noch nicht vom SGB II erfasst wird. Die Ursache des Problems liegt darin, daß die Stadtwerke erst im Januar das vorhergehende Jahr abrechnen! Ihren weiteren Ausführungen zum SGB II muß ich auf das Heftigste widersprechen: An keiner Stelle wird im SGB II ein pauschalisierter Abzug für Warmwasserbereitung und auch nicht der Ausschluß der Stromkosten von der Leistung festgelegt. Ich stelle fest, daß mir die Übernahme der tatsächlichen Heizkosten, wie es vom Gesetz her zugesichert ist, verweigert wird.! Noch einmal: Meine Heizung funktioniert nicht ohne Strom! Warum werden Frisch- und Abwasser gezahlt, aber nicht das Warmwasser? Warum werden die Stromkosten nicht gezahlt? Eine Begründung dafür ist im SGB II nicht zu finden.
Hier gerät ja plötzlich der Pauschalisierungswahn Ihrer Behörde durcheinander. Es hat wohl einen politischen Grund: Möglichst viele Cents sammeln, damit diese wiederum natürlich „pauschalisiert“ in Form von horrenden Aufwandsentschädigungen an die Politikerkaste steuerbefreit ausgeschüttet werden können (-> die versteckte dunkelste Seite der Kopfpauschale).
Ihren letzten Satz „ob der Widerspruch…aufrechterhalten werden soll“ werte ich als Manipulationsversuch und kann diesen nicht ernst nehmen. Es ist eine Herabsetzung aller Verwaltungsmitarbeiter und Bürger, die sich seit über 30 Jahren für eine bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltung einsetzen. Mich als „Kunden“ zu bezeichnen ist wie eine oben draufgesetzte Ohrfeige. Dazu paßt auch gut das neue „Callcenter“ (kann Ihre Behörde sich nicht mehr mittels der deutschen Sprache verständigen?) in Neumünster! Bürgerferner geht’s nicht mehr. Sie kennen ja die altbewährte Praxis des „managements by champignons“: Alles hübsch im Dunkeln lassen und wenn die Köpfe hochkommen, abschneiden. Ich hatte nicht erwartet, daß ich zu meinem Lebensende hin zu einem pauschalisierten „Erbsenzähler“ mutiert werde. Oben ist menschliche Nähe und Wärme, unten ist Einsamkeit und Kälte. Herzlichen Dank dafür.
Mit freundlichen Grüßen
MEHR DAZU