Der Staat entwickelt sich von einem demokratischen Staat zu einem Sanktionsstaat.
nach "hilfebdürftigem Atragsteller" und "pflichtwidrigem Verhalten" nun zwei neue Wortschöpfung
Sanktionen und sperrzeitenwidriges Verhalten
Haben wir einen Krieg verloren und werden jetzt Sanktionen über uns verhängt? Vielleicht gillt Harz IV nur für die Genossen der ehemaligen DDR, die den kalten Krieg verloren haben.
Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertragswerk zwischen der Agentur für Arbeit und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.Wir sind Ausländer im eigenen Land und müssen einen Eingliederungsvertrag abschließen, um eingegliedert zu werden.
Darüber hinaus kann Inhalt des Vertrages eine Vereinbarung zu Lasten von Personen aus der Bedarfsgemeinschaft des (Antrag stellenden) erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sein.Also Personen, die zum Haushalt gehören, auch Kinder müssen nicht gefragt werden, was im Eingliederungsvertrag stehen muss.
Ein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt hat keine aufschiebende Wirkung.Das Widerspruchsrecht ist abgeschaft.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige werden mit der Eingliederungsvereinbarung vor folgende Dilemmata gestellt: Ein Bestehen auf die Vertragsfreiheit führt zum Wegfall des ALG II- Zuschlags und zur Kürzung der Regelleistung für den notwendigen Lebensunterhalt und nach Ermessen der Agentur bis hin zum kompletten Wegfall der Leistungen des ALG II, und dem Recht der Agentur, nach Ermessen mit Sanktion belegte Pflichten festzusetzen.Es gibt keinen schriftlichen Bescheid mehr, gegen den Beschwerde möglich ist, sondern es gillt das freie Wort: "Das habe ich ihnen doch gesagt."
Neben den Sanktionen und dem Eingliederungsvertrag gibt es eine neue irrsinnige Wortschöpfung:
"Sperrzeitenwidrig".
Wenn du ins Bundeswehrübungsgelände zur Badestelle Elpersbütteldeich gehst, während die Ballons oben sind? Falsch! Wenn Tiefflüge nicht gestattet sind?
Mit Sanktionen belegt ist auch, wenn sich erwerbsfähige Hilfebedürftige sperrzeitenwidrig Verhalten. (Fiktion einer Sperrzeit)Es setzt nicht nur Strafen bei einer Sperrzeit, sondern auch bei der bloßen Fiktion einer Sperrzeit. Der Beamte braucht also nur denken, dass die Vertragsunterzeichnerin ihren Anspruch herbeigeführt hat. Das ist doch ein eindeutig strafbares Verhalten. So kann nur jemand denken, der von allen glaubt, dass sie das Gleiche tun wie er selber, den Staat betrügen, der genau weiß, dass die Leute das System bescheißen müssen, und Geld zum leben zu haben.
Neben Sanktionen wegen mit Absicht vorgenommener Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit sieht das SGB II auch Ersatzansprüche gegen volljährige Hilfebedürftige vor, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Hilfebedürftigkeit oder für die Zahlungen von ALG II oder Sozialgeld herbeigeführt haben.Sie brauchen nicht nur mit "Absicht herbeigeführt" werden, sondern grob
fahrlässig, aber was ist das? Egal, entscheidet die Sachbearbeiterin. Mündlich.
Und das setzt wieder die ganze sadistische Fantasie frei. Nichts ist mehr geschützt.
Im Heft steht Fordern geht vor Fördern. Alles Falsch. Hier ist das
Fördern völlig abgeschafft. Der Jugendlichen oder dem Langzeitarbeitslosen
wird grundsätzlich Unfähigkeit und Betrugsabsicht unterstellt.
Integrationsbemühungen werden für aussichtslos gehalten. Hier helfen nur noch
Sanktionen.
Und um zu zeigen, dass wir ihnen gehören, greifen sie auch in unsere Haushaltsführung ein. Es gibt Sanktionen wegen fortgesetzten unwirtschaftlichem Verhalten. Die Beweislast liegt beim Hilfebedürftigen.
Der nachgewiesene wichtige Grund muss höher wiegen als allgemeine Interessen des Steuerzahlers.Das wurde nicht am grünen Tisch entwickelt, sondern
am Stammtisch.
Wer sich nicht wie der allgemeine Steuerzahler verhält, hat kein Recht auf Leistung,
ist nicht eingliederungsfähig. Was ist das allgemeine Interresse des Steuerzahlers.
Siehe Oben. Das entscheiden die von den Steuerzahlern gewählten Volksvertreter.
Bei den Wählern müssen sie sich beschweren. Also bei sich selbst. Vielleicht wird
bei jedem Eingliederungsvertrag eine Befragung aller Steuerzahler durchgeführt.