Dietrich Stein

Lynchmord in der Südermarsch

Der Tod Adolf Bauers 1932 in Rösthusen bei Marne.

So eine Aussage, wie: "dies wird sich wohl nicht mehr in Gänze aufklären lassen", ist ein Versöhnungsversuch möglicherweise, um schnell gemeinsam eine Einigung zu erzielen. Alles darüber hinaus ist falsch. Der Fall ist aufgeklärt, der Täter liegt dermaßen auf dem Silbertablett vor einem, dass es die Augen blendet.Die einzigen, die das nicht wahrhaben wollen, sind Opel und Richter Radtke. Es folgt meine Stellungnahme auf ein Schreiben dieses wundervollen Deutschen Richters nach 1945:

Also konnte die Feststellung nicht getroffen werden, dass Wigger Kenntnis gehabt hat von der verbrecherischen Tätigkeit der Führerkorps der NSDAP, da er selber Verbrechen beging. Es konnte die Feststellung nicht getroffen werden, dass Wigger wusste, was Nazis sind, nämlich ordentliche und saubere Täter.

Denn dem Angeklagten fehlte die subjektive Erkenntnis, dass der NS willkürlich und grausam war. Wobei er selbst alles war, und das objektiv und subjektiv, willkürlich und grausam. Der Superheld Wigger mit der außerordentlichen Fähigkeit, Willkür und Grausamkeit als subjektive Erkenntnis zu vermeiden, hielt ihn nicht davon ab, beides real zu tun und zu sein.

Es erscheint der Schluss gerechtfertigt, dass er sauber und gerecht verfuhr, dies selbe bei seiner Führung voraussetzte. Was scheint ist ganz anders, auch Straftaten sind sauber. Die Gerechtigkeit wurde mal eben verdreht. Das war diese Dame mit den verbundenen Augen, die jedem Kläger die Anklage um die Ohren haut. Diesselbe Sauberkeit setzte er auch bei seinen Untertanen voraus, was sie dann für Verbrechen nutzten.

Auskunftspersonen bestätigten eine ehrenwerte Persönlichkeit, die sachlich mit Sauberkeit und Korrektheit geführt hat. Ehrenwert, sachlich, sauber und korrekt sind Grundvoraussetzungen, um als NSDAP- Mitglied für Unrecht freigesprochen zu werden. Korrektheit war falsch geschrieben und dann wurde daraus Gerechtigkeit.

Es muss nur auf Stöfen von 22.4.1947 verwiesen werden. Der tief mit im Blut watet. Die ungewöhnlich günstige Beurteilung, die der Angeklagte in seiner Heimatstadt findet. Nur von seines Gleichen.

Es muss dem SS- Mann geglaubt werden, dass er bei seiner inneren Einstellung geblieben ist. Rechtsbeugung und Willkürakte nicht zutrauen ging nicht, weil dass allgemein bekannt war. Es muss dem Angeklagten geglaubt werden, dass er bei seiner Einstellung geblieben ist, um so verwunderlicher ist es, dass das Gericht sich nicht entscheiden kann, ob es Wigger die innere Einstellung absprechen will, oder sie ihm zumuten.

Dem idealistisch eingestellten, wahrheitsliebenden Mann

, der von der Richtigkeit und Sauberkeit der Weltanschauung vollständig überzeugt war. Richtigkeit des Totalitarismus, Sauberkeit des Rassenhasses und Wahrheitsliebe der Diktatur. Man könnte beinah meinen der Richter sei von der Richtigkeit und Sauberkeit der Weltanschauung vollständig überzeugt.

Alle Zeugen sind unglaubwürdig, dem Angeklagten muss jedoch geglaubt werden, weil er Nazi ist. Was die Drohung mit der Unterbringung in einem KZ- Lager für jemanden bedeutet, muss ihn so klar gewesen sein, wie die Gewalt, die diesem angetan wurde, als er damit gedroht hat, weil das gerade der Grund der Drohung war. Das Gericht entdeckt, dass ein korrekter und sauberer NS- Bürgermeister jemandem die KZ- Haft wünscht, weil er glaubt, dass es sich um eine Wellness- Farm mit Ponyhof handelt. Weil dieses Opfer erst korrigiert und gesäubert gehört.

Liebe Leserinnen und Leser. Tubulente Zeiten in Marne und Untergangsahnung in Meldorf. Zur Zeit haben wir zweimal die Woche Schockempfindungen im Adolf Bauer Arbeitskreis. Stellt sich schon bald die Frage, wann die ersten Krankmeldungen eintrudeln. Jens schrieb an 20. Januar ein Gesprächsangebot an die Fraktionen:

Sehr geehrte ...., Jens binkebanck

nach Rücksprache mit Herrn Dr. Stein, darf ich betonen, dass wir, die sich in unterschiedlichen Texten mit Hans Wigger direkt oder indirekt beschäftigt haben, froh sind, dass der Um-gang mit dem Gedenken an Hans Wigger erneut die Stadtvertretung beschäftigen wird, da die in einer nichtöffentlichen Sitzung getroffene Entscheidung an dem Ist-Zustand nichts zu ändern und dessen Begründung, so wie sie in dem DLZ-Artikel vom 6. Mai 2017 nachzulesen stand, für uns nicht nachvollziehbar war. .... Nach der Veröffentlichung des Artikels „Hans Wiggers Ehren- erklärung für die SS - eine Dekonstruktion“ im Heft 1 der Zeitschrift „Dithmarschen“ im März 2018, hatte ich in Kooperation mit Herrn Dr. Stein allen Fraktionen der Stadtvertretung telefo-nisch oder per Mail angeboten, unsere Forschungsergebnisse vorzustellen, um sich so ein vollständigeres Bild der Causa Wigger machen zu können, da unsere Forschungsergebnisse bis zu diesem Zeitpunkt und letztlich bis heute nicht vollständig veröffentlicht werden konnten. Vor der erneuten Beschäftigung mit der Causa Wigger in der Stadtvertretung, ist es mir und Herrn Dr. Stein ein Anliegen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und unsere bisherigen Forschungsergebnisse vorzustellen, so dass in diesem Rahmen auch der Raum für Nachfragen und Diskussionen entstehen kann.

Folgende Tatbeteiligungen weisen wir bisher Wigger und dem ihm untergebenen SS-Sturm zu:

Ich würde mich freuen, wenn wir ins Gespräch kämen. Ich darf Ihnen ausrichten, dass auch Herr Dr. Stein gerne zu den Gesprächen hinzukommt.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Binckebanck

Zum heutigen Stand 30. Januar haben drei Parteien und die Amtsverwaltung öffentlich geäußert, das Gesprächsangebot anzunehmen. Der Dr. Braak hingegen sprach von Druck , unter den er sich nicht setzen lasse. Das können wir ganz schnell lösen. Erfülle einfach die Vorschläge der Jugendlichen Deiner Stadt und Thema durch.

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