Was ist denn nun dieses Pflichtwidrige Verhalten?
Bei einer kurze Suche hab ich nur zwei Sachen gefunden. Einmal aus
der Schweiz, wenn im Falle eines Militärgerichtsprozesses ein sachverständiger
angeordnet wird. Art. 90 Pflichtwidriges Verhalten:
Verweigert ein zur Annahme des Auftrages verpflichteter Sachverständiger ohne
wichtigen Grund die Erstattung des Gutachtens.
Hier habe ich den Begriff im Zusammenhang mit Lohnnebenkosten gefunden.
Leitsatz des Gerichts: Das pflichtwidrige Verhalten früherer Geschäftsführer
kann ihm grundsätzlich nicht zugerechnet werden. Tatbestand: Die Klägerin nimmt
den Beklagten als früheren Geschäftsführer der H.GmbH auf Schadensersatz wegen
der Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung für die Monate
August und September 1995 in Höhe von noch 136.922,45 DM in Anspruch.
Und was ist nun das Pflichtwidrige Verhalten beim neuen Harz IV?
Also, wenn anfangs noch von gemeinsam erarbeiteten, vereinbarten Aktivitäten, kommt zum Schluss die Auflösung. denn So wäre es natürlich möglich einen Abschluss mit immer weiter hinauszuzögern mit dem Argument, wir haben noch keinen gemeinsame Vereinbarung gefunden. Bisher ist alles noch freiwillig. Die Fallmanagerin oder Ansprechparter bei "intensiven Betreuungsmaßnahmen" für unter 25- Jährige macht Vorschläge zur Arbeitsaufnahme. Die "Kundin" bestimmt die Form des Vertragsabschlusses.
Doch 13.2 macht klar: Jede Angebotene muss abgeschlossen werden, sonst treten Sanktionen ein.
Damit wird auch egal, was in dem Vertrag stehen muss oder nicht darf, weil das
entscheidet der Sachbearbeiter. Er oder sie legt dann fest, was pflichtwidriges
Verhalten ist. Also eben keine Wiedereingliederung, sondern pure Schikane, bzw.
Rausschmiss, wobei es so aussieht, als wolle der Arbeitslose selbst gehen. Die Betroffene wird solange
belabert, bis sie einer Maßnahme zustimmt, die sie im Leben nicht angenommen hätte,
um Sanktionen zu entgehen, und das erscheint dann so als erfolgreicher Vertragsabschluss.
Daher ist es auch keine Unterstützung der persönlichen Ansprechpartnerin, sondern
Zwangsverpflichtung zur Arbeitsaufnahme mit dem Schein eines Geschäftsabschlusses,
ähnlich einer übernahme, und Vorgaukelung von Unterstützung und gemeinsamem Beschluss.
Vor allem ist es der sichere Weg, jederzeit die 7% aus dem Leistungsbezug zu kriegen,
denn solche einen Pakt mit dem Teufel kann ein Mensch garnicht abschließen, weil er
der Willkür des Büroangestellten wehrlos ausgeliefert ist: Wenn ihr Verbleib dem Maßnahmeträger
nicht zugemutet werden kann. (Wie der Hotelgast in Flensburg, dem der Anblick eines Rollstuhlfahrers nicht
zugemutet werden konnte). Maßnahmeträger ist die Formulierung für die
Beschäftigungsstelle zusammen mit Agentur für Arbeit oder Sozialamt. Also auch die
Sachbearbeiterin. Nicht mehr die Zumutbarkeit der Maßnahme mit ihrem Anfahrtsweg ist unzumutbar,
sondern die Hilfebedürftige. Wer eine derartige diskriminierende, rassistische Zwangsverordnung mitmacht,
verstößt gegen Gesetze und macht sich strafbar.