Das Recht ist das einzige, das Prozesse gegen Nazis möglich macht. Die Abkommen zwischen Alliierten und den Geschädigten des NS- Regimes haben einmalig in der Geschichte der Menschheit ab 1946 nach einem Krieg Täterinnen und Täter vor Gericht gestellt, um Recht auf das einzelne Idividuum anzuwenden. Es geht nicht um Sühne gegenüber Opfern, auch nicht um die Schwäche der Justiz, dass sich Täter entziehen konnten und andere sich stellten. Es ging um die Beurteilung der - des Angeklagten. Dass die Richterin Anne Meier- Göring heißt, macht die Sache 75 Jahre später nicht einfacher, aber Schwamm über soviel Boshaftig von der herrschenden Clique, aber es gibt Schlimmeres.
Bruno D. hat es bis ins 93. Jahr geschafft, unterzutauchen. Nun ist sein Netzwerk tot und wir machen ihm doch noch den Prozess. Er sagte, er hätte einmal Schreie in der Gaskammer gehört. Sonst wusste er nichts. Die Anklage wirft ihm Beihilfe in 5230 Fällen vor. Er soll zwischen 9.August 1944 und 26.April 1945 die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt haben. "Was mit ihnen geschah kann ich nicht sagen. ich habe niemanden rauskommen sehen." Ein anderer SS- Zeuge berichtete 1966: "Der Rauch von verbranntem menschlichen Fleisch war so stark, dass man es kaum aushalten konnte."
Ein Phänomen der Hitler, Göring, Göbbels- Bande war, dass sie sich nach außen hin an geltendes Recht halten wollten. Darum mussten die Lagersysteme geheim bleiben und das funktioniert bei den Untertanen bis heute. Der damals 17 Jahre alte Angeklagte erkannte auf alten Fotos niemanden. "Wenn Häftling von den SS- Leuten abgeholt wurden, von der Arbeit oder der Baracke, und sie nie mehr aufgetaucht sind, dann war es klar, dass sie ermordet worden sind", sagte der Zeuge Dunin- Wasowicz. Am 12. November 2019 haben sich der 76jährige Nebenkläger Peter Loth Zeuge aus den USA und der 93jährig Angeklagte umarmt. Dieser war in Gefangenschaft zur Welt gekommen. Am Schluss fragte er noch: "Würden sie mir vergeben, dass ich wütend und hasserfüllt war?" Der Angklagte antwortete: "Auf jeden Fall. Ich habe keinen Hass." Damit gesteht er, dass er im Allmachtswahn verhaftet bleibt, der anderen vergeben kann, oder auch nicht. Ob er den amerikanischen Juden auch gebeten hat, ihm zu verzeihen, ist nicht berichtet - in der DLZ.
Sztutowo (deutsch: Stutthof) ist ein Dorf im Powiat Nowodworski der Woiwodschaft Pommern, ca. 30 km östlich von Danzig. Die Landgemeinde liegt in Pommerellen im Gebiet des Żuławy Wiślane (Weichsel-Nogat-Delta) am Fuß der Mierzeja Wiślana (Frische Nehrung). Die Landschaft wird bestimmtdurch eine Vielzahl kleiner Inseln, die im Delta der Königsberger und Elbinger Weichsel liegen. Im Westen liegen die Kleinstädte Nowy Dwór Gdański, der Sitz des Powiats und Nowy Staw (Neuteich). Ein Teil des Zalew Wiślany (Frisches Haff) ist Gemeindegebiet. Der östlich anschließende Teil der Nehrung gehört bis zur russischen Grenze zur Stadt Krynica Morska.
Im Zweiten Weltkrieg fanden hier die letzten Kampfhandlungen statt, Stutthof wurde erst nach der Kapitulation durch die Rote Armee eingenommen und fiel in der Folge an Polen. Das Lager bestand nach vorbereitenden Arbeiten im Juli und August vom 2. September 1939 bis zum 9. Mai 1945. Es war nach dem deutschen Angriff auf die Freie Stadt Danzig und dem Überfall auf Polen zunächst ein Zivilgefangenenlager. Am 1. Oktober 1941 wurde der Status des Lagers geändert, als Sonderlager Stutthof unterstand es fortan der Danziger Gestapo. Am 29. Januar 1942 erhielt Stutthof als Konzentrationslager der Stufe I den Status, den es bis Kriegsende behalten sollte. Die Entstehung des Konzentrationslagers Stutthof war Teil der Nationalsozialistischen Bewegung in der Freien Stadt Danzig. 1936 wurden Karteikarten von unerwünschten Polen angefertigt, die voraussichtlich verhaftet werden sollten. Am 3. Juli 1939 wurde eine SS-Einheit namens „Wachsturmbann Eimann“ gebildet. Der SS-Trupp begann mit einer Gruppe von etwa 500 Danziger Gefängnisinsassen, die geräumte Altenheimanlage in ein Lager zu verwandeln. Sie errichteten Baracken und zäunten das Gelände ein. Wegen seiner frühen Einrichtung gilt Stutthof als das erste Konzentrationslager außerhalb der deutschen Grenzen vom 31. August 1939. Aus einem kleinen Lager mit 12 Hektar (ha) Fläche, bestimmt für ca. 3500 Häftlinge, wurde nach 1939 ein Lager mit 120 ha Fläche für 57.000 Häftlinge (im Jahre 1944; z. B. mit 21 Häftlingsbaracken im Neuen Lager). Die größten Außenlager waren in Thorn (Toruń) und Elbing (Elbląg) mit je ungefähr 5000 jüdischen Frauen als Gefangenen. Die Gesamtzahl der durch Zyklon B ermordeten Personen wird auf bis zu 1300 geschätzt, darunter 1150 Juden. Es gab auch eine Genickschussanlage, in die Häftlinge geführt wurden, denen man vorgetäuscht hatte, es gehe um die Messung ihrer Körpergröße.
Der Kern der Wachmannschaften stammte aus dem Danziger SS-Trupp, der im Sommer 1939 das Lager errichtet hatte. Der damalige Stabsführer des „Wachsturmbannes Eimann“, SS-Sturmbannführer Max Pauly aus Wesselburen, wurde am 1. April 1940 Lagerkommandant und blieb bis 1942 Er wurde 1946 hingerichtet. Paulys Nachfolger wurde am 1. September 1942 Paul Werner Hoppe. Hoppe wurde 1957 in Bochum verurteilt und 1960 wieder entlassen. Er führte bis zu seinem Tod im Jahr 1974 ein unauffälliges Leben in Bochum. Adjutant Hoppes war Hauptsturmführer Theodor Meyer. Diese, der Verwaltungsführer SS-Hauptsturmführer Engelbrecht von Bonin und ein Teil der Wachmannschaft bildeten nach Auflösung des KZ Stutthofs die Kernmannschaft des KZ Wöbbelin.
Elf Offiziere, 5 Aufseherinnen und 6 Funktionshäftlinge wurden nach 1946 hingerichtet. Noch am 6. November 2018 begann vor einer Jugendkammer des Landgerichts Münster die Mündliche Verhandlung gegen den 94-jährigen ehemaligen SS-Wachmann Johann Rehbogen.